Die Kunst des Vergessens!
Vor über hundert Jahren prägte Sigmund Freud den Begriff der Verdrängung. Seitdem haben Wissenschaftler versucht, eine physische Grundlage dafür im Gehirn zu finden, um so die Frage zu beantworten: Können wir Erinnerungen wirklich unterdrücken? Die Frage sollte allerdings wohl eher lauten: Wer kann seine Erinnerungen unterdrücken oder besser, wer beherrscht die Kunst des Vergessen am Besten? Zumeinst in führenden Ämtern scheint gelegentlich die Kunst des Vergesens gerne Verwendung zu finden – so anscheinend auch im Squash-Sport.
Grund für die Annahme, ist die am kommenden Samstag (11. Oktober) stattfindende Mitgliederversammlung der Deutschen Squash Liga (DSL). Hier soll ein Konzept vorgestellt werden, wie die DSL in den Deutschen Squash Verband (DSQV) integriert wird. Ausgangspunkt dieser „Übernahme“ war die Mitgliederversammlung des DSQV vom 21. Juni 2008.
Dem Protokoll ist dazu zu entnehmen: „Michael Elger lobt die hervorragende Arbeit des Vorstands der DSL, vor allem vom Vorsitzenden Martin Ritter. Martin Ritter hat bereits angekündigt, bei der DSL-MV am 12.10.08 nicht mehr für den Vorsitz kandidieren zu wollen. Aufgrund der Unsicherheit, die dann zwischen DSQV und DSL besteht, hat das Präsidium des DSQV in seiner Sitzung am 20.06.08 beschlossen, den Lizenzvertrag zwischen DSQV und DSL fristgemäß zu 30.06.09 zu kündigen. Die Kündigung wird Herrn Ritter und Herrn Mann unmittelbar ausgehändigt. Rudi Rohrmüller bekräftigt, dass sich am gesamten Ablauf der Bundesliga nichts verändern soll, wenn diese wieder unter dem Dach des DSQV veranstaltet werden soll“.
Das verwunderliche daran ist nur, dass sich dies bis vor Kurzem noch anders anhörte. Ein Zitat aus dem Protokoll der DSL-Mitgliederversammlung vom 12.11.2006 gibt Aufschluss darüber: „Ein Teil der Versammlung wirft Martin Ritter vor, dass er nur die Auflösung der DSL betreiben würde, um die Bundesliga dem DSQV wieder einzuverleiben. Der Versammlungsleiter weist darauf hin, dass ihn der DSQV-Präsident Michael Elger gebeten hat, der Mitgliederversammlung mitzuteilen, dass er auf jeden Fall gegen eine Eingliederung der DSL in den DSQV sei.“
Ob dieses Beispiel von ganz großer „Kunst des Vergessens“ zeugt oder nicht, werden die Bundesligavereine zu diskutieren haben. Ob das allerdings helfen wird, wird sich zeigen, denn der Vorstand der DSL scheint der Meinung zu sein, dass sich die DSL mit Kündigung der Lizenz automatisch auflösen werde.
In einem Brief des 1. Vorsitzenden Martin Ritter an die Vereine heißt es zum Thema Kündigung des Lizenzvertrages zwischen DSQV und DSL: „Auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung des DSQV am 21.06.2008 hat mir das DSQV-Präsidium die fristgerechte, schriftliche Kündigung des Vertrages zwischen DSQV und DSL übergeben. Gemäß dem Vertrag tritt die Kündigung zum 30.06.2009 in Kraft. Da es sich um einen weiteren Schritt zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Strukturen im deutschen Squash handelt, wird es seitens des DSQV keine Neuverhandlungen wie im Jahr 2003 geben.
Ab der Saison 2009/2010 wird die Squash-Bundesliga wieder unter dem rechtlichen Dach des DSQV e.V. ausgetragen. Aus Sicht des aktuellen DSL-Vorstandes verliert die DSL e.V. durch die Kündigung Ihren satzungsgemäßen Vereinszweck (§2.2 „Der Zweck des Vereins wird erreicht durch Veranstaltung und Durchführung von Wettkämpfen und Meisterschaften, insbesondere Organisation des Spielbetriebs in der Bundesliga und alle hiermit in Verbindung stehenden Tätigkeiten“), was eine Auflösung zum 30.06.2009 zur Folge hat. Um das geregelt durchzuführen und nicht „von Amts wegen“, weil keine Mitglieder mehr vorhanden sind, wird der Vorstand einen entsprechenden Antrag zur nächsten MGV einbringen.
Das Präsidium des DSQV hat dem DSL-Vorstand gegenüber ausdrücklich klargestellt, dass es sich nicht um eine feindliche Übernahme handelt um an die Gelder der Bundesligavereine heranzukommen und die Vereine zu entmachten, was ja immer mal wieder von 3. Seite behauptet wird. Das wäre auch unter den Landesverbänden nicht mehrheitsfähig.”
Mehrheitsfähig wäre allerdings bereits gewesen, wenn der DSQV zunächst seine Landesverbände über die Kündigung hätte abstimmen lassen.
Doch nun kommen wir zum Abschluss nochmals zum Ausgangspunkt zurück und bieten eine Definition an, die vielleicht Einiges erklärt: „Die Kunst des Vergessens besteht darin, dass man sich nicht mehr daran erinnert, wohin man seine Gedanken gelegt hat. Die Kunst des Erinnerns besteht folglich darin, dass man sich daran erinnert, wohin man seine Gedanken gelegt hat.“
Weiteren Aufschluss über das „kontrolierte Vergessen“ gibt Harald Weinrich in seinen Thesen zur Kunst des Vergessens“